Beim Erwerb einer Immobilie kommen auf den Käufer neben dem vereinbarten Immobilienpreis leider noch weitere Kosten zu. Zu diesen Nebenkosten gehören unter anderem die Notargebühren. Andere Baunebenkosten wie beispielweise für einen Bauantrag entfallen für Käufer einer Eigentumswohnung und beim Erwerb eines bereits fertiggestellten Objekts. Mit folgenden Baunebenkosten müssen Sie beim Kauf einer Immobilie rechnen:
Notargebühren
Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung wird ein Vertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer geschlossen. Dieser Vertrag muss immer von einem Notar beurkundet werden. Der Notar holt außerdem die Vorkaufsverzichtserklärung ein und beantragt die Auflassungsvormerkung zur Eintragung im Grundbuch. Die Notarkosten richten sich grundsätzlich nach der Höhe des Kaufpreises und werden anhand einer Gebührenordnung berechnet.
Grundbucheintrag
Mit dem Eintrag ins Grundbuch wird der Käufer einer Immobilie offiziell zum neuen Besitzer. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt auf Basis der Eintragungsbewilligung und mit der Einreichung aller Unterlagen. Für die Leistungen des Notars und den anschließenden Eintrag ins Grundbuch der Gemeinde können etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises kalkuliert werden.
Grunderwerbsteuer
Beim Erwerb eines Grundstücks fällt die sogenannte Grunderwerbsteuer an. Die Grunderwerbsteuer ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Die Grunderwerbsteuer fällt nur bei einem Kauf, nicht jedoch bei einer Erbschaft oder Schenkung an. Wer zuerst ein Grundstück kauft und erst im Anschluss baut, zahlt nur die Grunderwerbsteuer für das Bauland. Beim kompletten Kauf von Grundstück und Immobilie wird die Grunderwerbsteuer für den gesamten Kaufpreis erhoben.
Weitere Nebenkosten für Häuslebauer
Bauherren, die Ihr Traumhaus tatsächlich selber errichten und kein fertiges Paket bei einem Bauträger erwerben, müssen noch einige weitere Baunebenkosten einkalkulieren. Dazu gehören die Kosten für eine Grundstücksvermessung. Die Vermessungskosten werden in der Regel nicht mit einer Baufinanzierung abgedeckt, sondern müssen für den Bauantrag selber bezahlt werden. Auch der Bauantrag selber kostet noch einmal Geld: rund 0,5 Prozent der gesamten Kosten werden hier noch einmal fällig. Der Bauantrag wird bei der zuständigen örtlichen Baubehörde gestellt. Diese prüft dann, ob der Antrag auch tatsächlich den behördlichen Auflagen entspricht. Für den Bauantrag werden offizielle Formulare angeboten. Diese reichen die Bauherren dann mit den restlichen Unterlagen wie den Bauzeichnungen oder einem Lageplan ein. Für den Fall, dass das Grundstück noch nicht erschlossen wurde, kommen Erschließungskosten für die Anbindung an die Kanalisation, Energie- und Wasserversorgung dazu. Die Erschließungskosten beinhalten auch anteilig Kosten für die Gehwege, Straßen und Straßenbeleuchtung. Für einen Kabel- und Telefonanschluss werden Käufer ebenfalls anteilig zur Kasse gebeten.