Träumen Sie davon, Ihre Wohnung mit umweltfreundlichem Solarstrom zu versorgen? Dieser Wunsch lässt sich mit der Installation eines Balkonkraftwerks für Ihre Eigentumswohnung vielleicht schneller verwirklichen als gedacht. Im Gegensatz zu Hausbesitzern, die bei der Montage einer solchen Vorrichtung mehr Freiheiten genießen, bieten klare Vorgaben für Wohnungseigentümer zusätzliche Sicherheit und dienen der Orientierung. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit den besonderen Regelungen zuvor vertraut zu machen, um unerwartete Herausforderungen im Planungsprozess zu vermeiden.
Was muss ich über Balkonkraftwerke wissen?
Das Balkonkraftwerk, auch als „steckerfertige Solaranlage“ bekannt, ist eine kleine, flexible Photovoltaikanlage, die trotz des Namens nicht nur auf Balkonen, sondern auch auf Garagendächern, Rasenflächen oder Hausfassaden installiert werden kann. Sie besteht aus zwei bis vier Modulen und ist durch ihre kompakte Bauweise vielseitig einsetzbar.
Ein Balkonkraftwerk funktioniert ähnlich wie eine klassische Photovoltaikanlage und wandelt Sonnenlicht mittels Solarzellen in elektrischen Strom um. Dieser Strom wird durch Metallkontakte direkt in das hauseigene Stromnetz eingespeist, sodass Sie ihn unmittelbar nutzen können. Bei hoher Sonneneinstrahlung und überschüssiger Stromproduktion kann der Strom entweder ins Netz des örtlichen Betreibers fließen oder durch einen zusätzlichen Speicher im Haus für den späteren Gebrauch zwischengespeichert werden.
Balkonkraftwerke stellen eine innovative und platzsparende Lösung für die dezentrale Energieerzeugung in städtischen Gebieten und eine attraktive Investition für Wohnungseigentümer dar.
Wie viel Energie kann ein Balkonkraftwerk für meine Eigentumswohnung generieren?
Wie viel Strom Sie mit Ihrem Balkonkraftwerk produzieren können, hängt in erster Linie von der Ausrichtung und der Anzahl der jährlichen Sonnenstunden ab. Ein typisches 800-Watt-Kraftwerk erzeugt jährlich zwischen 700 und 800 kWh nachhaltigen Strom.
Um zu verdeutlichen, wie Sie den neu erzeugten Strom nutzen können, haben wir einige praktische Beispiele für Sie zusammengestellt:
- Ein moderner Kühlschrank der höchsten Energieeffizienzklasse verbraucht pro Jahr etwa 90 und 125 kWh. Das bedeutet, Sie können Ihren Kühlschrank mit dem nachhaltigen Strom für 6 bis 8 Jahre betreiben. Pro Spülgang verbraucht ein Geschirrspüler etwa 1,5 bis 2,5 kWh. Das entspricht 280 bis 533 Spülgängen bei einer jährlichen Summe von 700 und 800 kWh.
- Für eine Wäscheladung benötigt ein Ablufttrockner zwischen 3,25 und 3,9 kWh. Das entspricht zwischen 179 und 246 Ladungen.
©Vladislav Stepanov
Welche Vorteile bietet ein Balkonkraftwerk für die Eigentumswohnung?
In Zeiten des Klimawandels und des steigenden Bewusstseins über nachhaltige Alternativen der Stromerzeugung erfreuen sich Balkonkraftwerke zunehmender Beliebtheit. Doch mit diesen reduzieren Sie nicht nur Ihren ökologischen Fußabdruck und leisten damit einen Beitrag zur Klimawende, sondern können auch von weiteren Vorteilen profitieren.
- Unabhängigkeit: Sie sind unabhängig von Ihrem lokalen Stromanbieter und den damit verbundenen Preisschwankungen des Energiemarkts.
- Kostenersparnis: Sie produzieren Ihren eigenen Strom und müssen so weniger oder bestenfalls gar keinen Strom mehr von externen Anbietern beziehen.
- Finanzierungsförderung: Dank bundesweiter und regionaler Förderprogramme können Sie bei dem Kauf Ihres Balkonkraftwerks von finanzieller Unterstützung profitieren.
- Flexibilität: Überschüssig generierter Strom lässt sich mithilfe eines Speichers für einen späteren Zeitpunkt aufbewahren, sodass Sie auf diesen zugreifen können, wenn Sie ihn tatsächlich brauche.
Brauche ich für das Balkonkraftwerk für meine Eigentumswohnung die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft?
Ja, wenn Sie ein Kraftwerk an dem Balkon Ihrer Eigentumswohnung befestigen möchten, benötigen Sie in der Regel die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieses Zustimmungserfordernis ist in § 20 Abs. 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt und besagt, dass eine Zustimmung erforderlich ist, wenn die Installation eines Balkonkraftwerks als bauliche Veränderung anzusehen ist. Damit können beispielsweise Bohrungen im gemeinsamen Mauerwerk oder Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild der Immobilie gemeint sein.
Aus diesem Grund wählen einige Eigentümer Balkonkraftwerke, die ohne Bohrungen auskommen. Um sicherzustellen, dass das Ihr installiertes Kraftwerk nicht doch noch als Veränderung am Erscheinungsbild der Immobilie wahrgenommen und eingestuft wird, ist die vorherige Einholung der Zustimmung allerdings die empfehlenswertere Option. So umgehen Sie unnötigen Stress und Spannung, und behalten ein harmonisches Miteinander innerhalb der Eigentümergemeinschaft bei.
In der Vergangenheit war für den Bau eines Balkonkraftwerks die einstimmige Zustimmung der Wohnungseigentümer erforderlich. Seit Dezember 2020 gilt jedoch eine neue Regelung: Es genügt eine einfache Mehrheit. Wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen für die Installation Ihres Balkonkraftwerks abgegeben werden, steht Ihrem Vorhaben zur nachhaltigen Stromgewinnung nichts mehr im Wege.
Muss ich als Vermieter ein Balkonkraftwerk für meine Eigentumswohnung erlauben?
Bewohnen Sie Ihre Eigentumswohnung nicht selbst, sondern haben Sie diese als Kapitalanlage gekauft, kann es natürlich gut sein, dass sich Ihre Mieter dafür interessieren, ein Balkonkraftwerk zu installieren. In der Regel können Sie die Installation nicht untersagen, solange es sich nicht um eine bauliche Veränderung handelt. Das gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Sofern Sie jedoch Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, gilt auch in diesem Fall, dass die Mehrheit der Wohnungseigentümer der Montage zustimmen muss. Erst nach diesem Schritt können Sie Ihren Mietern grünes Licht für deren Bauvorhaben geben.
Doch auch Ihren Mietern obliegen Pflichten, wenn sie die Errichtung eines Balkonkraftwerks in Erwägung ziehen. Es liegt in ihrer Verantwortung, für eine fachgerechte und sichere Montage des Balkonkraftwerks zu sorgen. Des Weiteren müssen sie sicherstellen, dass das Kraftwerk bei ihrem Auszug, sofern es nicht von den Nachmietern übernommen wird, mühelos und ohne Rückstände entfernt werden kann.
Wie kann ich ein Balkonkraftwerk für meine Eigentumswohnung finanzieren?
Seit dem 01.01.2023 gilt eine neue Regelung, die einen reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0 % vorsieht. Damit entfällt der Mehrwertsteuersatz von 19 % vollständig. Diese Maßnahme soll voraussichtlich bis mindestens 2026 bestehen bleiben und Ihnen einen kostengünstigeren Zugang zu Balkonkraftwerken ermöglichen.
Darüber hinaus gibt es auf Landesebene und auch regional Förderprogramme, von denen Sie profitieren können.
Die Stadt München fördert beispielsweise Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Wp (Watt-Peak). Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohneinheit haben, an der die Mini-Solaranlage installiert werden soll. Einen entsprechenden Antrag auf Förderung können Sie direkt bei der Stadt einreichen.
Pro Watt-Peak (Wp) erhalten Sie von der Stadt München eine Förderung in Höhe von 40 Cent. Besitzer des München-Passes profitieren von einer erhöhten Förderung von 50 Cent pro Wp. Die maximale Fördergröße liegt bei 800 Wp und fällt nicht höher aus als 50 % der förderfähigen Investitionskosten.
Vorausschauend investieren: Warum sich ein Balkonkraftwerk immer rentiert
Für gewöhnlich liegt der Preis für ein einfaches Balkonkraftwerk mit zwei Modulen zwischen 600 und 1.000 €. Die jährlichen Einsparungen von durchschnittlich 60 bis 240 € bei den Stromkosten machen es möglich, die Investitionsausgaben rasch wieder auszugleichen. Sobald die Zustimmung Ihrer Miteigentümergemeinschaft vorliegt, steht der Montage der kompakten Photovoltaikanlage also nichts mehr im Wege.
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Beitragsbild ©Oliver Hasselluhn