Eine Eigentumswohnung bietet zahlreiche Vorteile. Vor allem entfällt das Zahlen der Miete. Dennoch entstehen auch bei einer Eigentumswohnung einige laufende Kosten. Zwar ist die eigene Wohnung im Unterhalt meist deutlich günstiger als ein Haus, aber ganz ohne Unterhaltskosten kommen natürlich auch Eigentumswohnungen nicht aus. Diese laufenden Kosten einer Eigentumswohnung müssen Sie berücksichtigen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer muss nicht nur entrichten, wer ein Haus oder ein unbebautes Grundstück besitzt, auch bei einer Eigentumswohnung wird sie fällig. Dies erklärt sich daraus, dass der Wohnungseigentümer auch anteiliger Miteigentümer der gesamten Immobilie und des Grundstücks ist, auf dem diese sich befindet.
Die zu entrichtende Grundsteuer ist abhängig von der Lage und der Fläche des Grundstücks, dem Bodenrichtwert, der Gebäudeart, dem Alter des Gebäudes und der Wohnungsgröße. Je nach Lage und Gemeinde bestehen unterschiedliche Richtwerte. In den Innenstädten der Großstädte sind die Steuern überwiegend höher als am Stadtrand oder auf dem Land. Die Fläche des Grundstücks, zum Beispiel, wenn ein mit genutzter Garten vorhanden sein sollte, wirkt sich auch aus, selbst wenn die Wohnung als solche nur klein ist. Insbesondere ist die Höhe der Steuer aber von der Wohnungsfläche abhängig. Je größer die Quadratmeterzahl, umso höher die Steuern. Bei Dachgeschosswohnungen fällt die Steuer aufgrund der Dachschrägen etwas geringer aus.
Versicherungen
Auch eine eigene Wohnung muss versichert werden. Dies geschieht in der Regel gemeinschaftlich mit den anderen Parteien im Haus über die Eigentümergemeinschaft. Als Wohnungseigentümer ist man gesetzlich verpflichtet, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Zu den absolut notwendigen Versicherungen gehören bei Wohnungseigentum die Gebäudeversicherung, sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, falls die Wohnung weiter vermietet oder jemandem unentgeltlich zum Wohnen überlassen werden soll.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kommt für Schäden auf, welche durch die Wohnung und das zugehörige Gebäude verursacht werden. Falls etwa eine Treppenstufe lose ist und sich jemand den Fuß verstaucht, so kommt die Versicherung dafür auf. Wer dagegen selbst in der Wohnung lebt, der kann solche Schäden oftmals auch durch seine Privathaftpflichtversicherung regeln. Dennoch kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll sein.
Unbedingt notwendig ist dagegen die Gebäudeversicherung. Sie schützt das Gebäude und alle fest darin verbauten Objekte vor Sachschäden. Hierzu gehören insbesondere Naturgewalten. Bei Blitzschlag, Sturm- und Hagelschäden greift diese Versicherung. Ebenso bei Feuer und Explosionen.
Auch Wasserschäden, zum Beispiel durch defekte Leitungen, sind abgedeckt. Je nach Vertrag können auch Überschwemmungen und Glasbruch abgedeckt sein, dies ist aber nicht bei allen Versicherungen der Fall.
Im äußersten Fall kann die Versicherung sogar die völlige Wiederherstellung des Gebäudes begleichen, zum Beispiel, wenn dieses komplett abgebrannt sein sollte.
Für sämtliche beweglichen Gegenstände in der Wohnung ist die Gebäudeversicherung nicht wirksam. Für das Inventar kann daher eine Hausratversicherung sinnvoll sein.
Instandhaltung
Auch bei einer Eigentumswohnung fallen Instandhaltungskosten an. Denn die Wohnung ist nun einmal Teil eines Gebäudes, und hier fallen zwangsläufig auch Kosten an. Diese werden, insofern sie das gesamte Gebäude betreffen, auf die Bewohner verteilt.
Ein typischer Kostenpunkt bei Eigentumswohnung ist unter anderem die Dachsanierung. Ebenso kann bei älteren Gebäuden eine Sanierung des Heizungssystems, der Elektrik oder der Heizungsanlagen notwendig werden.
Über solche Sanierungen stimmen die beteiligten Parteien zusammen ab. Wer gegen eine Sanierung ist, aber von den anderen Bewohnern des Gebäudes überstimmt wird, muss sich zwangsläufig auch an der Sanierung beteiligen, da er ebenfalls von dieser profitiert.
Für eventuell notwendige Sanierungen sollte daher monatlich eine gewisse Summe zur Seite gelegt werden.
Verwaltungs- und Reinigungsdienste
Rund um die Eigentumswohnung fallen auch Kosten für die öffentlichen und privaten Dienstleistungen an. Manche dieser Kosten kann der Wohnungsbesitzer selbst beeinflussen, indem er auf manche Dienste verzichtet und die Arbeiten selbst erledigt. Vor allem bei den öffentlichen Diensten führt aber kein Weg daran vorbei, sie zu bezahlen.
Zu den privaten Diensten, welche im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung nötig sind, zählen etwa Reinigungsarbeiten. Dies ist vorwiegend der Fall, wenn ein gemeinsam benutztes Treppenhaus vorhanden ist. Selbstverständlich können die Wohnungseigentümer und Mietparteien im Haus auch selbst die Reinigung übernehmen. Hier gibt es zwischen den Beteiligten aber oftmals Streit, entweder weil nicht jeder gewillt ist, diese Arbeit zu übernehmen oder mancher es mit der Sauberkeit nicht so genau nimmt wie andere. Die beste Lösung ist daher, einen professionellen Reinigungsdienst zu beauftragen und die Kosten auf alle Beteiligten umzulegen.
Gleiches gilt für die Grünanlagenpflege, zum Beispiel wenn zum Gebäude auch ein Vorgarten oder Garten mit Rasen, Hecken, Bäumen und Sträuchern gehört. Hier muss natürlich regelmäßig gemäht, geschnitten und gepflegt werden. Besonders wichtig ist auch der Winterdienst. Bei Frost und Schneefall sollten alle Zugänge und die Wege vor dem Gebäude beräumt und gestreut sein, sonst kann es zu Unfällen kommen. Wer Geld sparen will, der kann dies selbst besorgen, sollte sich aber auch über die damit einhergehende Verpflichtung im Klaren sein, vor allem wenn ein Mitbewohner stürzen und sich verletzen sollte.
Zu den öffentlichen Diensten, die auf jeden Fall bezahlt werden müssen, gehören der Schornsteinfeger und die Müllabfuhr.
Betriebskosten
Ein gewichtiger Faktor bezüglich der laufenden Kosten einer Eigentumswohnung sind die Betriebskosten. In einem gewissen Rahmen kann der Wohnungseigentümer diese durch sparsame Lebensgewohnheiten niedrig halten. Ganz ohne Betriebskosten geht es aber nicht.
Der Hauptteil der Betriebskosten entfällt normalerweise auf die Heizung. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt sehr stark von der verbauten Heizungsanlage (Öl, Gas, Holz, Erdwärme), dem Alter des Heizungssystems und der Wohnungsgröße ab. Nicht zuletzt bestimmt aber die gewählte Raumtemperatur die Verbrauchskosten. Wer sich lieber einen Pullover anzieht, anstatt die Heizung aufzudrehen, der kann natürlich Kosten sparen.
Allerdings sind auch Wohnungseigentümer in einem Haus mit mehreren Parteien verpflichtet, ihre Räumlichkeiten angemessen zu beheizen, um die Kosten nicht auf ihre Nachbarn abzuwälzen.
Wasser und Warmwasser sind ebenfalls beachtliche Kosten bei einer Eigentumswohnung, dies gilt primär für letzteres. Durch wassersparende Maßnahmen können diese allerdings erheblich beeinflusst werden.
Überdies fallen Stromkosten generell ins Gewicht. Durch die Anschaffung stromsparender Geräte und die Installation von LED-Lichtquellen können diese zum Teil deutlich vermindert werden.
Insofern sie nicht davon befreit sind, müssen auch Wohnungseigentümer die Rundfunkgebühren zahlen, und zwar unabhängig davon, ob die tatsächlich einen Fernseher oder Ähnliches besitzen. Je nach persönlichen Bedürfnissen können überdies Kosten für Telefon und Festnetz-DSL sowie Kabelfernsehen zu den laufenden Kosten einer Eigentumswohnung kommen.
Alle diese Betriebskosten fallen allerdings in gleicher Höhe auch bei einer Mietwohnung oder einem Haus an. Unter dem Strich lohnt sich daher der Kauf einer Eigentumswohnung, doch völlig ohne laufende Kosten geht es auch hier nicht.